Allgemeine Geschäftsbedingungen

Handel von Pyrotechnik-Artikeln

Abgabebestimmungen gemäß PyroTG 2010

Kategorie F1

Mindestalter: 12 Jahre

Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die teilweise in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind.

Kategorie F2

Mindestalter: 16 Jahre

Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.


Kategorie T1

Mindestalter: 18 Jahre

Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, die eine geringe Gefahr darstellen.

Kategorie P1

Mindestalter: 18 Jahre

Sonstige pyrotechnische Gegenstände, die eine geringe Gefahr darstellen.

Aufstellen und Abbrennen von Feuerwerken für Dritte