Allgemeine Geschäftsbedingungen
Handel von Pyrotechnik-Artikeln
Abgabebestimmungen gemäß PyroTG 2010
Kategorie F1
Mindestalter: 12 Jahre
Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die teilweise in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind.
Kategorie F2
Mindestalter: 16 Jahre
Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.
Kategorie T1
Mindestalter: 18 Jahre
Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, die eine geringe Gefahr darstellen.
Kategorie P1
Mindestalter: 18 Jahre
Sonstige pyrotechnische Gegenstände, die eine geringe Gefahr darstellen.